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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 43/18   

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https://dejure.org/2020,75598
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 43/18 (https://dejure.org/2020,75598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.01.2020 - L 3 U 43/18 (https://dejure.org/2020,75598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - L 3 U 43/18 (https://dejure.org/2020,75598)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 43/18
    Hierbei ist die sog Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Nach der mittlerweile stRspr des BSG kann gerade bei komplexen Krankheitsgeschehen nicht allein aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen einem Unfall und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen auf einen wesentlichen Ursachenzusammenhang geschlossen werden (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 43/18
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich (für eine Gesundheitsstörung), die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 43/18
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 3 U 153/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 43/18
    Vor diesem Hintergrund hat der Kläger wegen des AU vom 29. Oktober 2014 und der damit als Unfallfolge einhergehenden HWS-Distorsion zweiten Grades keinen Anspruch auf die Gewährung einer Verletztenrente nach den §§ 56 ff SGB VII. Derartige Unfallverletzungen heilen - wie vorliegend sogar ärztlich dokumentiert - regelmäßig innerhalb weniger Wochen vollständig aus (stRspr des Senats, vgl hierzu ua das Urteil vom 20. September 2017 - L 3 U 153/14 - mwN).
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